Anträge sind ab März 2023 möglich

Das überarbeitete KfW-Förderprogramm für den Neubau setzt auf zinsverbilligte Kredite.
Die Energiestandards wurden verschärft.

Private Bauherren bekommen künftig nur noch zinsverbilligte Kredite und keine Zuschüsse mehr – dabei werden hohe Energiestandards vorausgesetzt. Weiterlesen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde heute (24.01.2022) mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programm­stopp belegt. Das hat der Vorstand der KfW nach Rück­sprache mit dem Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klima­schutz (BMWK) am vergangenen Wochen­ende gemeinsam beschlossen.  Es handelt sich hierbei nicht nur wie bis Ende Januar geplant um die endgültig eingestellte Förderung des KfW Standard 55, sondern vorerst auch für alle anderen KfW-Programme.

Weitere Informationen gibt es hier: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude/

Ab dem 24.01.2020 profitieren Sie von höheren Tilgungs- und Investitionszuschüssen in vielen Produkten der KfW-Bankengruppe. Hier informieren wir über die Änderungen bei den Fördermöglichkeiten.

Ab dem 24.01.2020 profitieren Sie von höheren Tilgungs- und Investitionszuschüssen in vielen Produkten der KfW-Bankengruppe. Hier informieren wir über die Änderungen bei den Fördermöglichkeiten.

Seit 01.01.2020 werden Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel, ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen) bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus nicht mehr gefördert. Die Kosten hierfür können daher bei den förderfähigen Kosten nicht mehr berücksichtigt werden. Für die energetische Berechnung zum KfW-Effizienzhaus kann ein nicht förderfähiger Wärmeerzeuger jedoch weiterhin berücksichtigt werden.

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Zum 01.01.2020 treten Produktänderungen in Kraft. Diese beziehen sich auf die Sanierung und den Neubau zum KfW-Effizienzhaus für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie auf Einzelmaßnahmen im Bereich Heizung und Lüftung.

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Brückner Bürosysteme, ein Traditionsunternehmen in Neumünster, möchte seinen Standort um einen modernen und repräsentativen Schulungs- und Tagungsraum ergänzen. Die Planung für dieses Projekt haben wir übernommen.

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 27. Juni die Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen beschlossen, die zur Entlastung zahlreicher Unternehmen führen wird. Mit einer Befassung im Bundesrat ist am 20. September 2019 zu rechnen. Das Inkrafttreten wird für Oktober erwartet.

Mit dem Änderungsgesetz werden die Regelungen zur verpflichtenden Durchführung von Energieaudits angepasst. Die Erfahrungen aus der ersten Energieauditrunde 2015 haben gezeigt, dass es an einigen Stellen Bedarf für eine Weiterentwicklung und Vereinfachung gibt. Die Novelle umfasst drei zentrale Änderungen.

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Seit dem 23.05.2019 gelten für unten aufgelisteten Energieeffizienz- relevanten Programme der KfW-Bank geänderte Zinssätze.

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Die zweite Verpflichtungsperiode mit den dazugehörigen Wiederholungsaudits steht an. Der Erfüllungszeitpunkt des ersten Energieaudits war der 05.12.2015, der nächste kommt am 05.12. 2019.

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