Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine auf Sie zugeschnittene Strategie, um Ihr Gebäude Schritt für Schritt zu einem Effizienzhaus zu sanieren. Wir als Energieeffizienz-Experten legen diese Strategie gemeinsam mit Ihnen fest.

Die Vorteile

  • Die Analyse gibt Klarheit über den aktuellen Hauszustand.

  • Der Sanierungsablauf ist bestmöglich geplant.

  • In Verkaufsverhandlungen kann der iSFP den Verkaufswert der Immobilie steigern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan beschreibt, welche Maßnahmen für das Gebäude anstehen, welches Einsparpotenzial diese haben und wie Sie mit einer Kombination von Maßnahmen bestmöglich Energie einsparen. Gleichzeitig erhalten Sie eine grobe Einschätzung, welche finanziellen Investitionen notwendig sind und mit welchen Fördermitteln Sie rechnen können. Zudem erfahren Sie zu jeder Sanierungsaktion, wie Sie erneuerbare Energien einsetzen werden und wie viel CO2 Sie damit einsparen können.

Sie erhalten nach Fertigstellung 2 Dokumente:

  • Booklet 1 “Mein Sanierungsfahrplan“ fasst alle wichtigen Informationen zusammen
  • Booklet 2 “Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ enthält detaillierte, tiefer gehende Informationen über die einzelnen Sanierungsschritte.

WICHTIG!

Der iSFP verpflichtet Sie nicht, die darin beschriebenen Maßnahmen auch umzusetzen. Der Plan beschreibt nur, welche Schritte in welchem zeitlichen Ablauf am sinnvollsten sind. Die Förderungen erhalten sie ebenfalls wenn Sie die Maßnahmen in einer anderen Reihenfolge als empfohlen durchführen lassen.

Wie kann ich Fördermittel für eine Energieberatung erhalten?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung für Förderprogramme zur Energieberatung. Vor Beginn der Beratung prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Fördervoraussetzungen und übernehmen auf Wunsch die Antragsabwicklung.

Welche Voraussetzungen gelten?

Je nach Programm und aktueller Richtlinie kann eine Förderung möglich sein, wenn beispielsweise:

  • das Haus in Deutschland liegt,
  • der Bauantrag oder die Bauanzeige mindestens zehn Jahre alt ist,
  • das Gebäude überwiegend (mindestens zu 50 %) zu Wohnzwecken genutzt wird oder ursprünglich als Wohngebäude geplant war.

Bitte beachten Sie, dass die konkreten Fördervoraussetzungen je nach Programm variieren können. Wir beraten Sie gerne individuell.

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