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Energieaudit nach EDL-G

Das Energieaudit ermöglicht Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten festzustellen. Durch die Ermittlung, in welchen Bereichen im Unternehmen wieviel Energie verbraucht wird, ist erkennbar, an welchen Stellen Einsparpotenziale bestehen. Der wirtschaftliche Nutzen des Energieaudits ist daher als hoch einzuschätzen.

Mindestens vier Jahre nach der Fertigstellung des Erstaudits und turnusmäßig alle weiteren vier Jahre ist ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen. Große Unternehmen sind nach §§ 8 – 8d EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) hierzu verpflichtet.

Ein Energieaudit muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:

  • Mindestens 90 % des Energieverbrauchs müssen durch das Audit überprüft werden.

  • Das Audit muss alle Unternehmensteile und deren Einrichtungen umfassen.

  • Das Audit muss auf aktuellen, kontinuierlich oder zeitweise gemessenen Betriebsdaten zum Energieverbrauch basieren.

  • Das Audit muss die Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Gebäuden, Betriebsabläufen und Beförderung einschließen.

Ziel des Energieaudits nach der Norm DIN EN 16247-1 ist die eigenen Einsparpotenziale als Unternehmen besser zu kennen und gezielter ausschöpfen zu können. Um das zu erreichen, werden alle vier Jahre die wesentlichen Energieflüsse eines Unternehmens durch Auditoren erfasst und analysiert. Als Datenquelle nutzen Auditoren dafür aktuelle Betriebsdaten. In einem Abschlussbericht werden die Ergebnisse zu wirtschaftlich effizienten Einsparpotenzialen und empfehlenswerten Maßnahmen zusammengefasst.

Das BAFA und die DIN geben den Ablauf vor. Demnach besteht ein Energieaudit aus sieben Schritten.

Die 7 Schritte eines Energieaudits

  • Schritt 1

    Vorbereitung des Energieaudits – Einleitender Kontakt, Rahmenbedingungen festlegen, Ziele und Erwartungen bestimmen, Kriterien für die Beurteilung von Energieeffizienzmaßnahmen diskutieren

  • Schritt 2

    Auftaktbesprechung – Zu erhebende Daten erläutern, Auditverantwortlichen im Unternehmen benennen

  • Schritt 3

    Datenerfassung – Daten und beeinflussende Parameter erfassen

  • Schritt 4

    Vor-Ort-Untersuchung – Im Außeneinsatz wird das Objekt untersucht und es werden Verbesserungsvorschläge generiert

  • Schritt 5

    Datenanalyse – Aufschlüsselung des Energieverbrauchs auf der Verbrauchs- und Versorgungsseite, Bewertung der Ansätze zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie das Aufzeigen angewandter Berechnungsmethoden und Annahmen

  • Schritt 6

    Bericht – Liste der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz und Schlussfolgerungen

  • Schritt 7

    Abschlussbesprechung – Ergebnisse werden präsentiert und erklärt, der Bericht wird übergeben.

Die Umsetzung von identifizierten Maßnahmen ist nicht verpflichtend und liegt in der Eigenverantwortung des Unternehmens. Ziel eines Energieaudits ist es zunächst, für entsprechende Transparenz hinsichtlich des Energieverbrauchs und möglicher Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in einem Unternehmen zu sorgen.

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