Energieaudit nach EDL-G
Das Energieaudit ermöglicht Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten festzustellen. Durch die Ermittlung, in welchen Bereichen im Unternehmen wieviel Energie verbraucht wird, ist erkennbar, an welchen Stellen Einsparpotenziale bestehen. Der wirtschaftliche Nutzen des Energieaudits ist daher als hoch einzuschätzen.
Mindestens vier Jahre nach der Fertigstellung des Erstaudits und turnusmäßig alle weiteren vier Jahre ist ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen. Große Unternehmen sind nach §§ 8 – 8d EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) hierzu verpflichtet.
Ein Energieaudit muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
Ziel des Energieaudits nach der Norm DIN EN 16247-1 ist die eigenen Einsparpotenziale als Unternehmen besser zu kennen und gezielter ausschöpfen zu können. Um das zu erreichen, werden alle vier Jahre die wesentlichen Energieflüsse eines Unternehmens durch Auditoren erfasst und analysiert. Als Datenquelle nutzen Auditoren dafür aktuelle Betriebsdaten. In einem Abschlussbericht werden die Ergebnisse zu wirtschaftlich effizienten Einsparpotenzialen und empfehlenswerten Maßnahmen zusammengefasst.
Das BAFA und die DIN geben den Ablauf vor. Demnach besteht ein Energieaudit aus sieben Schritten.
Die 7 Schritte eines Energieaudits
Die Umsetzung von identifizierten Maßnahmen ist nicht verpflichtend und liegt in der Eigenverantwortung des Unternehmens. Ziel eines Energieaudits ist es zunächst, für entsprechende Transparenz hinsichtlich des Energieverbrauchs und möglicher Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in einem Unternehmen zu sorgen.