Energieausweise für Wohngebäude & Nicht-Wohngebäude

Energieausweis für Wohngebäude

Ein Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes und liefert Eigentümern, Käufern und Mietern wichtige Informationen zum Energieverbrauch. Die rechtlichen Grundlagen für die Ausstellung und Nutzung von Energieausweisen sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt.

Für Wohngebäude ist ein Energieausweis in der Regel erforderlich, wenn sie neu errichtet, verkauft oder neu vermietet werden. Auch bei umfassenden Sanierungen, die den energetischen Standard eines Gebäudes wesentlich verändern, kann die Ausstellung eines neuen Energieausweises notwendig werden. Dabei wird zwischen dem Verbrauchsausweis, der auf den tatsächlichen Energieverbräuchen basiert, und dem Bedarfsausweis, der anhand baulicher Merkmale und Anlagentechnik berechnet wird, unterschieden.

Wir beraten Sie gerne, welcher Energieausweis für Ihr Vorhaben sinnvoll und erforderlich ist.

Energieausweis für gemischt genutzte Gebäude

Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung – etwa Wohnraum kombiniert mit Gewerbeeinheiten – ist die Art des Energieausweises abhängig vom überwiegenden Nutzungsanteil. Überwiegt der Wohnanteil, gelten die Regelungen für Wohngebäude, überwiegt der gewerbliche Anteil, gelten die Vorgaben für Nichtwohngebäude.

Wir prüfen für Sie, welcher Ausweistyp auf Ihr Gebäude zutrifft, und erstellen den passenden Energieausweis nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Energieausweis für Nicht-Wohngebäude

Auch bei Nichtwohngebäuden wie Büro-, Verwaltungs-, Verkaufs- oder Industriegebäuden ist ein Energieausweis erforderlich, wenn sie neu gebaut, verkauft oder vermietet werden. In diesen Fällen ist entweder ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis zu erstellen, je nach Nutzung und Gebäudeart.

Der Energieausweis gibt Aufschluss über die energetische Qualität der gesamten Anlagentechnik und Hüllflächen. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl des geeigneten Ausweistypen und sorgen für die fachgerechte Ausstellung – auf Wunsch auch im Rahmen einer umfassenderen Energieberatung.

Ziemlich kompliziert, oder?

Klingt furchtbar kompliziert, aber eigentlich müssen Sie nur folgendes wissen:

Die Kennwerte in den Energieausweisen dienen dem Vergleich der energetischen Standards von Gebäuden und werden nach standarisierten Verfahren berechnet. So ist auch für den Laien erkennbar, ob er es mit einem sparsamen Gebäude zu tun hat oder ob er mit hohen Energiekosten zu rechnen hat.

Für alles andere haben Sie uns. Wir helfen Ihnen weiter. Fragen Sie einfach nach!

Unseren Experten Hern Zeller erreichen Sie unter der Nummer 0172 / 9497594.

© Copyright - Bauplanungsteam Zeller GmbH 2024 - KEINE GEWÄHR FÜR DIE RICHTIGKEIT VON ANGABEN ZU FÖRDERUNGEN.