Im Gegensatz zu Regelungen für Wohngebäuden muss bei der Erstellung dieser Ausweise der Energieverbrauch von Heizung und Warmwasser, Kühlung und Lüftung sowie Beleuchtung berücksichtigt werden.
Für Nichtwohngebäude gibt es, wie bei Wohngebäuden zwei Arten von Energieausweisen, den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.
Während der Verbrauchsausweis auf der Grundlage der vorhandenen Verbrauchsdaten erstellt wird, erfolgt die Berechnung bei Bedarfsausweisen auf der Grundlage der DIN V 18599 (zurzeit 10 Normteile).
Der Aufwand für die Erstellung des Energieausweises für komplexe Gebäude ist größer als für die Wohngebäude, hat aber gleichzeitig für die Eigentümer zahlreiche Vorteile. Baukonstruktion sowie Anlagentechnik werden bei den Berechnungen objektiv bewertet. Besonders sinnvoll, sogar unabdingbar, ist diese Bewertung vor geplanten umfangreichen Modernisierungen des Gebäudes.
Neben dem rechtskonformen Nachweis zur Einhaltung gesetzlicher und technischer Anforderungen, bietet ein Energieausweis eine Entscheidungsgrundlage bei Erwerb, Vermietung oder Verpachtung.
Für jedes Gebäude mit mehr als 500 Quadratmeter (seit 8. Juli 2015: 250 Quadratmeter) behördlicher Nutzung und starkem Publikumsverkehr muss ein Energieausweis sichtbar aushängen.