Wichtige Änderungen ab Januar 2020 / Nicht-Wohngebäude
Ab Januar 2020 gibt es Änderungen bei Tilgungs- und Investitionszuschüssen in vielen Produkten der KfW-Bankengruppe. Wir informieren Sie hier über die wichtigsten Änderungen.
Einzelmaßnahmen
IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (218)
IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (219)
KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (277/278)
Die Kosten für Wärmeerzeuger auf Basis der Energieträger Öl oder Gas (z. B. Öl-/ Gas-Brennwertkessel oder Niedertemperatur-Kessel) sowie KWK- und BHKW-Anlagen auf Grundlage von Öl werden nicht mehr von der KfW gefördert.
Wärmeerzeugung in Form von Strahlungsheizungen, Warmluft-Erzeuger und wärmegeführten KWK- und BHKW-Anlagen auf Grundlage von Erdgas sowie der Anschluss an Nah- und Fernwärme werden weiterhin von der KfW gefördert.
KfW – Effiziente Nichtwohngebäude
Bei Sanierungen zum KfW-Effizienzgebäude werden Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z.B. Öl-Brennwertkessel, ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage) sowie Niedertemperatur-Kessel (auf Basis von Öl oder Gas) nicht mehr gefördert.
Erfolgt die Wärmeversorgung über einen nicht förderfähigen Wärmeerzeuger, kann dieser dennoch bei der energetischen Berechnung eines KfW-Effizienzgebäudes berücksichtigt werden.
Neubau
IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (217)
IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (220)
KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (276)
Bei neuen KfW-Effizienzgebäuden, darf generell kein Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel) seit 01.01.2020 mehr eingesetzt werden. Der Ausschluss für den Einsatz gilt auch für Kombinationen, z. B. von Öl-Brennwertkesseln mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Hybridsysteme), im Einsatz von Nahwärmesystemen für die Versorgung von Effizienzgebäuden (z. B. Öl-Brennwertkessel als Spitzenlastkessel) oder vergleichbaren Anwendungen.
IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (218, 219) und KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (277/278)
Bei einer Sanierung zur Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 %.
- Maßnahme
- KfW-Effizienzhaus 55
- KfW-Effizienzhaus 70
- KfW-Effizienzhaus Denkmal
- Tilgungszuschuss in %
- 27,5%
- 20%
- 17,5%
- maximaler Tilgungszuschuss je Quadratmeter
- 275€
- 200€
- 175€
Bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, beträgt der Tilgungszuschuss 20%, maximal jedoch 200 €uro je Quadratmeter