Verpflichtende Energieaudits stehen an!

Die zweite Verpflichtungsperiode mit den dazugehörigen Wiederholungsaudits steht an. Der Erfüllungszeitpunkt des ersten Energieaudits war der 05.12.2015, der nächste kommt am 05.12. 2019.

Mindestens vier Jahre nach der Fertigstellung des Erstaudits und turnusmäßig alle weiteren vier Jahre ist ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen. Für die Unternehmen, welche keine kleinmittelständische Unternehmen (KMU) sind und kein Energiemanagementsystem (EMS) eingeführt haben, besteht nach §§ 8 – 8d EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) eine Verplichtung einen Audit zu wiederholen.

Mehr Informationen auf der Internetseite des BAFA.

Wir sind für Durchführung von Audits zugelassen.
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