KfW-Bank – Anpassung der Förderbedingungen
Seit 01.01.2020 werden Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel, ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen) bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus nicht mehr gefördert. Die Kosten hierfür können daher bei den förderfähigen Kosten nicht mehr berücksichtigt werden. Für die energetische Berechnung zum KfW-Effizienzhaus kann ein nicht förderfähiger Wärmeerzeuger jedoch weiterhin berücksichtigt werden.
Die KfW-Förderung entfällt für:
- Einzelmaßnahme: Öl-Brennwert-Heizungen, Gas-Brennwert-Heizungen, ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Maßnahmenpaket: Heizungspaket, Lüftungspaket
Ab dem 01.01.2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen nahezu komplett vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernommen. Nah- und Fernwärme sowie die Optimierung der Heizungsanlage werden weiterhin von der KfW gefördert.
Ergänzend zum BAFA-Zuschuss fördert die KfW-Bank weiterhin über Programm 167 Energieeffizient Sanieren (Ergänzungskredit):
- Solarthermie-Anlagen
- Biomasse-Anlagen (Pellet & Holzvergaser)
- Wärmepumpen
- Gas-Brennwertheizungen (in Kombination mit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien)
Kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und Öl werden ab dem 01.01.2020 nicht mehr gefördert.
Die Änderungen bei der Förderung von Nichtwohngebäuden:
Sanierung und Einzelmaßnahmen
- IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (218),
- IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (219) und
- KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (277/278)
Die Kosten für Niedertemperatur-Kessel (auf Basis von Öl oder Gas) und Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel) sind ab 01.01.2020 nicht mehr förderfähig. Erfolgt die Wärmeversorgung über einen nicht förderfähigen Wärmeerzeuger, kann dieser jedoch bei der energetischen Berechnung eines KfW-Effizienzgebäudes berücksichtigt werden.
Neubau
- IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (217),
- IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (220) und
- KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (276)
Bei geplanten KfW-Effizienzgebäuden, darf generell kein Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel) ab 01.01.2020 eingesetzt werden. Der Ausschluss für den Einsatz gilt auch für Kombinationen, z. B. von Öl-Brennwertkesseln mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Hybridsysteme), im Einsatz von Nahwärmesystemen für die Versorgung von Effizienzgebäuden (z. B. Öl-Brennwertkessel als Spitzenlastkessel) oder vergleichbaren Anwendungen.