Bundesbauministerium startet Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KfN)

Anträge sind ab März 2023 möglich

Das überarbeitete KfW-Förderprogramm für den Neubau setzt auf zinsverbilligte Kredite.
Die Energiestandards wurden verschärft.

Private Bauherren bekommen künftig nur noch zinsverbilligte Kredite und keine Zuschüsse mehr – dabei werden hohe Energiestandards vorausgesetzt.

Erstmals wird dabei der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen – vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau in ferner Zukunft.

Die Gebäude zeichnen sich durch geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom aus.

Ziele der überarbeiteten Neubauförderung sind:

  • Die CO2-Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 auf 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu verringern.
  • Insbesondere sollen die Treibhausgas-Emissionen im gesamten Lebenszyklus eines Gebäude noch stärker in den Fokus rücken.

Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines  Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.

Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.

Förderfähig sind auch die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung. Hierunter fällt auch die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten.

Der Kredithöchstbetrag bei Wohngebäuden beträgt bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Zusätzlich wird es ab Juni 2023 eine Wohneigentumsförderung für Familien mit mindestens einem Kind und einem zu versteuernden Brutto-Jahreseinkommen in Höhe von max. 60.000 Euro geben. Für jedes weitere Kind verschiebt sich die Fördergrenze beim Jahreseinkommen um 10.000 Euro nach oben. Geplant ist ein zinsvergünstigter Förderkredit – angestrebt ist vom Bauministerium eine Zinsverbilligung von 2 bis 4 Prozentpunkten.

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