⚠️ Hinweis: Dieser Beitrag stammt aus März 2020. Die darin enthaltenen Informationen, Regelungen oder Hinweise auf Förderprogramme und gesetzliche Vorgaben entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und können inzwischen überholt sein. Für eine individuelle und aktuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wichtige Änderungen ab Januar 2020 / Nicht-Wohngebäude

Ab Januar 2020 gibt es Änderungen bei Tilgungs- und Investitionszuschüssen in vielen Produkten der KfW-Bankengruppe. Wir informieren Sie hier über die wichtigsten Änderungen.

Einzelmaßnahmen

IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (218)
IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (219)
KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (277/278)

Die Kosten für Wärmeerzeuger auf Basis der Energieträger Öl oder Gas (z. B. Öl-/ Gas-Brennwertkessel oder Niedertemperatur-Kessel) sowie KWK- und BHKW-Anlagen auf Grundlage von Öl werden nicht mehr von der KfW gefördert.

Wärmeerzeugung in Form von Strahlungsheizungen, Warmluft-Erzeuger und wärmegeführten KWK- und BHKW-Anlagen auf Grundlage von Erdgas sowie der Anschluss an Nah- und Fernwärme werden weiterhin von der KfW gefördert.

KfW – Effiziente Nichtwohngebäude

Bei Sanierungen zum KfW-Effizienzgebäude werden Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z.B. Öl-Brennwertkessel, ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage) sowie Niedertemperatur-Kessel (auf Basis von Öl oder Gas) nicht mehr gefördert.

Erfolgt die Wärmeversorgung über einen nicht förderfähigen Wärmeerzeuger, kann dieser dennoch bei der energetischen Berechnung eines KfW-Effizienzgebäudes berücksichtigt werden.

Neubau

IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (217)
IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (220)
KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (276)

Bei neuen KfW-Effizienzgebäuden, darf generell kein Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel) seit 01.01.2020 mehr eingesetzt werden. Der Ausschluss für den Einsatz gilt auch für Kombinationen, z. B. von Öl-Brennwertkesseln mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Hybridsysteme), im Einsatz von Nahwärmesystemen für die Versorgung von Effizienzgebäuden (z. B. Öl-Brennwertkessel als Spitzenlastkessel) oder vergleichbaren Anwendungen.

IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (218, 219) und KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (277/278)

Bei einer Sanierung zur Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 %.

  • Maßnahme
  • KfW-Effizienzhaus 55
  • KfW-Effizienzhaus 70
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal
  • Tilgungszuschuss in %
  • 27,5%
  • 20%
  • 17,5%
  • maximaler Tilgungszuschuss je Quadratmeter
  • 275€
  • 200€
  • 175€

Bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, beträgt der Tilgungszuschuss 20%, maximal jedoch 200 €uro je Quadratmeter