Verpflichtende Energieaudits stehen an!

⚠️ Hinweis: Dieser Beitrag stammt aus März 2019. Die darin enthaltenen Informationen, Regelungen oder Hinweise auf Förderprogramme und gesetzliche Vorgaben entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und können inzwischen überholt sein. Für eine individuelle und aktuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die zweite Verpflichtungsperiode mit den dazugehörigen Wiederholungsaudits steht an. Der Erfüllungszeitpunkt des ersten Energieaudits war der 05.12.2015, der nächste kommt am 05.12. 2019.

Mindestens vier Jahre nach der Fertigstellung des Erstaudits und turnusmäßig alle weiteren vier Jahre ist ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen. Für die Unternehmen, welche keine kleinmittelständische Unternehmen (KMU) sind und kein Energiemanagementsystem (EMS) eingeführt haben, besteht nach §§ 8 – 8d EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) eine Verplichtung einen Audit zu wiederholen.

Wir sind für Durchführung von Audits zugelassen.
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