BAfA Förderung – Änderungen ab Januar 2020

⚠️ Hinweis: Dieser Beitrag stammt aus Dezember 2019. Die darin enthaltenen Informationen, Regelungen oder Hinweise auf Förderprogramme und gesetzliche Vorgaben entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und können inzwischen überholt sein. Für eine individuelle und aktuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Zum 01.01.2020 treten Produktänderungen in Kraft. Diese beziehen sich auf die Sanierung und den Neubau zum KfW-Effizienzhaus für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie auf Einzelmaßnahmen im Bereich Heizung und Lüftung.

  • EE-Hybridheizungen, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen werden grundsätzlich mit 35% der förderfähigen Kosten gefördert.
  • Gas-Hybridanlagen und Solarkollektoranlagen werden grundsätzlich mit 30% der der förderfähigen Kosten gefördert.
  • Gasbrennwertheizungen, die erst im Laufe von zwei Jahren um eine Technologiekomponente zur Nutzung erneuerbarer Energien erweitert werden, können eine Förderung von 20% der förderfähigen Kosten erhalten.
  • Außerdem wird der Ersatz von Ölheizungen durch eine Biomasseanlage, Wärmepumpe oder Hybridanlage mit einer zusätzlichen Prämie von 10 Prozentpunkten auf den ansonsten gewährten Fördersatz der zu errichtenden Anlage gewährt.

Weiterhin, wie im 2019 gefördert werden die Energieberatung „Vor-Ort-Beratung“, der individuelle Sanierungsfahrplan IFSP sowie die Heizungsoptimierung.